Wichtig! Urheberrecht beachten

  • Aus gegebenen Anlass weise ich ausdrücklich noch einmal daraufhin, dass es nicht gestattet ist, Texte von Dritten, egal ob Zeitung, Blogs, Foren oder anderen Quellen in unser Forum zu kopieren. Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der richtig teuer werden kann.


    Urheberrecht an Texten und Büchern


    Wenn ihr das kopieren eines Textes für notwendig haltet, dann holt euch vorher das Einverständnis des Urhebers, am besten schriftlich.

  • Hallo Karl-Heinz


    Da ich noch relativ neu hier in diesem Forum bin, würde ich gerne wissen, ob das Verlinken von Artikeln und Instagram Statements z.b. von Sportlern ist, die auf externe Seiten führen.

    Danke für Deine Mühe..

  • Das verlinken von Artikeln ist völlig unproblematisch. Passiert hier jeden Tag in der Presseschau oder mit Ergebnisseiten.

    Auch Instagram, Facebook und Co sind unproblematisch. Hier gibt es ja in der Regel die Funktion "Teilen" die Weitergabe ist dort also ausdrücklich erwünscht.

  • Zum Thema Urheberrecht fällt mir gerade was ein.

    In Deutschland ist das ja so, dass Ein Urheberrecht an einem geschützten Werk (Literatur, Wissenschaft, Kunst) automatisch entsteht, wenn es sich um eine persönliche, geistige Schöpfung handelt. Dafür ist ein Schöpfungshöhe erforderlich. Was die Schöpfungshöhe ist, hat dann der BGH definiert. Im Kern geht es wohl darum, die Schöpfung von Alltagsdingen zu trennen und einen gewissen künstlerischen Inhalt, der nicht von untergeordneter Bedeutung ist, vorauszusetzen.

    Meinem Verständnis nach müssten auch die Choreografien der Eisläufer als Werke der Tanzkunst geschützt sein. Jedenfalls dann, wenn das nicht ein 0815 Armkreisen ist. Urheberrechtsinhaber wäre der Choreograf.

    Allerdings sieht man jedenfalls bei den Kleinen, dass da doch recht häufig abgekupfert wird. Sportlich ist das meinem Empfinden nach ohnehin nicht. Allerdings dürfte das auch rechtlich problematisch sein.

    Sinn des Urheberrechtschutzes ist es ja, den Schöpfer des Werkes, also den Künstler in die Lage zu versetzen, sein Werk auch materiell verwerten zu können. Dem Choregrafen wird ja auch seine Einkommensgrundlage geschmälert, wenn ihn andere kopieren. Wie seht ihr das und habt ihr da evtl. auch Erfahrungen gemacht, dass Choreografien oder Teile davon "geklaut" wurden?

    Die Frage hat einen konkreten Anlass, allerdings ist sie m.E. durchaus von allgemeiner Bedeutung.

  • Sehr interessantes Thema.

    Habe keine eigene Erfahrung gemacht damit. Nur dazu gefunden einen Artikel eines Rechtsanwalts von 2012 dazu, der seine Aktualität nicht verloren hat mit Hinweis sogar auf Eiskunstläufer.

    Sorry, Fechter, wenn ich da dir nichts Neues erzähle und du den Artikel kennst.


    Zusammengefasst:

    Dass ein urheberrechtlicher Schutz besteht an Choreografie ist unzweifelhaft.


    Einzelne Posen sind auf keinen Fall urheberrechtlich geschützt, ich denke da an "hydroblade" , den Hanyu populär gemacht hat ....sonst müsste ich auch ihm Gebühren zahlen fürs Nachahmen ;) ....


    Wenn jedoch... ich zitiere aus dem o. verlinkten Artikel

    "... in den Bewegungen eine klare Handschrift zu erkennen ist und eine Kombination aus Bewegung, Raum, Ausdruck und Kostümierung vorliegt, so ist auch für kurze Sequenzen eine geistige Schöpfung anzunehmen. "

    Geht es darum, dass Sequenzen von Savchenko/ Massot's Olympia- Kür wieder auftauchen ?

  • Die andere Frage ist allerdings ob der Choreograf sich die Mühe macht, seine Rechte auch durchsetzen zu wollen.

    Da muss nach meinem Empfinden schon eine sehr deutliche Kopie vorliegen.

    Ich denke, wenn Hänschen Müller etwas kopiert für ein Schaulaufen auf der Weihnachtsmarkt - Eisbahn ist das bedeutungslos, er wird wohl kaum diesen künstlerischen Ausdruck haben und wahrscheinlich auch nicht das Können. Es geht eher darum dass sich stars bedienen an bestehenden Choreografien, damit Erfolg einheimsen oder für eigene promotion hernehmen wie in dem og. Artikel Beyoncé.

  • Hallo Adeli, Danke für den Artikel. Kannte ich nicht, deckt sich aber mit meinem Halbwissen, was ich zu dem Thema hatte.

    Konkreter Anlass war eher im kleinen privaten Bereich.

    Wichtig ist sicherlich der Hinweis, dass auch einzelne Sequenzen aus dem Gesamtwerk geschützt sein können. Das zeigt, dass der Umgang mit fremden geistigen Eigentum mitunter recht sorglos gehandhabt wird. Na ja, und Recht haben und dies durchzusetzen sind immer zwei paar Schuhe.

  • Hallo Fechter, habe zu diesem Thema auch leider nichts weiter gefunden in google, ich suche aber mal wenn ich Zeit habe, in Gesetzessammlungen, die online gestellt sind, ich hatte mal einen account dafür.

  • Das Problem gilt übrigens auch für die Kürmusik, da steckt die Gema hinter. Ob das jemand weiß und die Kürmusik seiner Kinder ständig anmeldet, wage ich zu bezweifeln. In Deutschland nimmt die VG Wort für Bücher und Geschichten sowie Artikel die Rechte der bei ihr gemeldeten Autoren wahr. Dort bin ich auch, muss aber aber regelmäßig jährlich die Seiten, auf denen meine Geschichten stehen, selbst melden.

    Es müsste natürlich auch jeder Reitverein seine Quadrillen zur Weihnachtsfeier bei der Gema anmelden und bezahlen.


    Das Beste ist, man kauft sich eine Orgel, komponiert die eigene Musik und nimmt sie auf.

    Eigene Fotos, wenn niemand sonst drauf ist, sind auch okay. Allerdings ist es auch verboten den Eifelturm zu fotografieren, wenn er nachts angestrahlt wird und das Foto über facebook an Freunde und Bekannte zu schicken. (Hat uns eine Seminarleiterin vom Verlag erzählt.)

    Ich bin in der glücklichen Lage, mein Wissen in meine eigenen Worte zu verpacken und kann über Plagiatsvorwürfe nur lachen.

    Grad habe ich eine app, die live in der Nacht aus Regina die canada Challenge übertrug, entdeckt. Ich hab auf meinem Handy beide Läufe von Stephen vom PC aufgenommen und in den ordner zurückübertragen. Das mache ich nur für mich selbst und das kann niemand beanstanden. Stephen freut sich über seine Fans.. Früher haben wir unsere Musik nur vom Radio aufgenommen. Man darf natürlich nicht nießen. Beim TV brummte es immer und irgendwann gab es Cassettenrecorder mit Aufnahmeautomatik.

    Auf tumblr. bin ich auf derFanseite und auch aus Canada gibt es eine Seite vom Verband.

    Wenn ich den LInk zu den live Übertragungen und Videos hier posten darf, tue ich das gerne. Bitte sagt Bescheid. Ich will gerne mein Wissen teilen, aber nicht ständig Ärger verursachen. Sonst bleibt nur die gute alte Biedermeierzeit.

  • Kür musik steht unter GEMA, GEMA zahlt jedoch der Veranstalter. So braucht nicht jede Familie sein eigenes Kind und Musik anmelden.

    Ähnlich wie bei Straßenfesten oder anderen Veranstaltungen.


    Bei manchen Wettbewerben muß man die Musik genau angeben, aber das sind eher sowas wie zB. Zur dt. Meisterschaft.

    Allerdings sollte die Musik die verwendet wird zu mind selbst erworben sein.

  • Ja genau da schon, hatte ich ja so auch geschrieben. Warum es da anders ist, weiß ich nicht.

    Bei anderen Wettbewerben ist das nicht so. Bzw bei der Mehrheit.

    Aber auch bei der DM , melden und zahlen nicht die Eltern selbst die GEMA. Also man meldet es nicht direkt an die GEMA. Was ja der Gedanke von Manuel war. Ob nämlich Eltern die KürMusik der Kinder anmelden.

    Und das müssen sie in dem Fall einfach gar nicht. Die GEMA zahlt der Veranstalter. Wenn der sportlicher Aspekt im Vordergrund steht,fällt das auch überschaubar aus.

  • Hallo Herr Krebs,

    ich vermisse meinen Beitrag zum Artikel vom Donnerstag, den 13.01.2022, 16:48 Uhr ("ISU European Championships 2022: Valieva mit Weltrekord im Kurzprogramm"). Wo ist der denn geblieben?

    MfG

    Matthias