Na, noch wach?
Nach dem die Gerichtsverfahren gegen Karel Faifr mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden, ist Droysen zivilrechtlich verklagt worden. Das Landgericht Köln verurteilte Droysen nun unter anderem zur Erstattung der gesamten Prozess- und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und zu einer Geldentschädigung in Höhe von EUR 10.000,-