RUSADA klagt vor CAS gegen den Entscheid der Disziplinarkommission
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Karl-Heinz Krebs -
25. Februar 2023 um 13:24 -
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Na, noch wach?
Beim CAS ist eine weitere Klage gegen gegen das Urteil im Fall Valieva eingegangen. Sie kommt von der russischen Dopingagentur RUSADA. die gegen die Entscheidung ihrer Disziplinarkommission vorgeht. Die hatte Ende des Jahres entschieden, dass Valieva weder vorsätzlich noch nennenswert fahrlässig gehandelt habe. Valieva wurde daraufhin freigesprochen, ihr wurde aber ihr Meistertitel 2021 aberkannt. Während dieses Wettbewerbs gab sie einen positiven Dopingtest ab. Die Disziplinarkommission ist nicht der RUSADA unterstellt. In einer Pressemitteilung heißt es: „Bitte beachten Sie, dass die DAK in ihrer operativen Tätigkeit eine unabhängige Stelle ist, die geschaffen wurde, um Anhörungen durchzuführen und eine Entscheidung über einen möglichen Regelverstoß zu treffen. RUSADA hat kein Recht, die Entscheidungen des Komitees zu beeinflussen.“
Die RUSADA-Generaldirektorin Veronika Loginova begründete die Klage: „Nachdem RUSADA die Motive für die Entscheidung untersucht hat, ist sie der Ansicht, dass die Athletenseite auf der von den Regeln festgelegten Ebene nicht in der Lage war, die völlige Abwesenheit ihrer Schuld zu beweisen. Zum Zeitpunkt der Vorlage des Falles bei der DAK ist RUSADA überzeugt, dass der Athlet eines Regelverstoßes schuldig ist, aber er ist minimal, und eine Verwarnung könnte eine angemessene Sanktion sein."
Damit liegen dem CAS im Fall Valieva drei Klagen gegen die Entscheidung der DAK vor, mit unterschiedlichen Forderungen.
Die WADA klagt gegen Valieva und fordert eine vierjährige Sperre und Aberkennung aller Ergebnisse seit der russischen Meisterschaft 2021. Die ISU klagt gegen Valieva und die RUSADA und fordert die Aberkennung aller Ergebnisse seit dem 25. Dezember 2021, nennt aber keinen konkreten Zeitraum für eine Sperre. Die RUSADA klagt gegen die DAK und fordert die Aufhebung ihres Urteils und hält eine Verwarnung aufgrund geringer Schuld und Valievas Schutzstatus für ausreichend.
Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst wird der CAS prüfen, ob die drei Klagen zu einer zusammengefasst werden können. Dann dürfen Kläger und Beklagte jeweils einen Richter auswählen. Beide Seiten wählen dann gemeinsam einen dritten Richter. Zwischenzeitlich haben alle Beteiligte ihre Stellungnahmen eingereicht, die die drei Richter dann prüfen. Haben sie diese Arbeit abgeschlossen, kommt es zur Verhandlung. Einen Zeitrahmen gibt es nicht. Experten gehen aber von wenigstens drei Monaten aus.
Aus den Aktenzeichen des CAS geht hervor, dass die Klage der RUSADA die erste war, die dort eingegangen ist. Sehr schön, dass das unsere Qualitätsmedien das bislang unterschlagen haben.