Klage gegen Seppelt und den WDR

Herzlich Willkommen im Eiskunstlaufblog

Das Eiskunstlaufblog ist die wahrscheinlich größte deutschsprachige Community zum Thema Eiskunstlauf. Aktuell haben wir plattformübergreifend 1147 Mitglieder. Gäste erhalten Zugriff auf die News und weite Teile des Forums. Eine Anmeldung ist dennoch von Vorteil. Die Diskussionen zu den einzelnen Wettbewerben, die Galerie und der Kalender mit allen Wettbewerbsterminen steht nur Mitgliedern der Community zur Verfügung. Außerdem macht ja eine Diskussion erst richtig Spaß, wenn sich viele Eiskunstlauffreunde daran beteiligen.


Das Eiskunstlaufblog wünscht einen angenehmen Aufenthalt auf unseren Seiten.

Philip Shvetsky, der Arzt der russischen Eiskunstläufer bei den olympischen Spielen 2022 in Peking hat eine Klage gegen Hajo Seppelt und den WDR zum Schutz von Ehre, Würde und geschäftlichem Ruf eingereicht. Das berichtet die russische Nachrichtenagentur TASS. Am 11. Februar 2022, zwei Tage nach dem Bekanntwerden eines positiven Dopingtest von Valieva, erschien ein Film, in dem Seppelt unter anderem sagte, er habe von seinen russischsprachigen Informanten Informationen erhalten, dass Shvetsky, der im Zusammenhang mit dem Fall Valiewa bekannt wurde, „nicht so sündenlos“ sei. Seppelt vermutete, dass Shvetsky und Valieva neben dem Eiskunstlauf auch persönliche Beziehungen haben, „sie verstehen sich gut.“

„Seppelt interpretierte die Fakten bewusst, um die öffentliche Meinung zu täuschen, und konzentrierte sich auf mich als Schuldigen bei der Organisation der Dopingverteilung unter russischen Sportlern. Infolgedessen verwirrte er mit seinen falschen Informationen die Ermittlungen zu positiven Dopingtests und führte zu einem negativen Ergebnis öffentliche Meinung über mich“, sagte Shvetsky.

Im Voice-Over-Text der Dokumentation heißt es: „Aus dem Umfeld des russischen Eiskunstlaufs erfuhr die ARD, dass im Trainerstab unter der Führung von Eteri Tutberidze Pillen, angeblich Vitamine, zur Verfügung standen, die Sportler aber nicht genau wissen, was.“

Antworten 22

  • A weng spät fällt ihm das ein.


    Dass Shvetzky seine Weste reinwaschen will ist nicht neu, er hat auch innerhalb Russlands eine Klage schon durchbringen können Anfang Juni diesen Jahres , weil er als "Doktor Doping" betitelt wurde, das publizierende Organ zog seine Behauptung zurück Quelle


    Dabei kochten die Anschuldigungen gegen ihn innerhalb Russlands schon vor einem Jahr hoch, die Kommentare der Leser damals gegen ihn in sports.ru eindeutig: "Schlamper" oder "Valieva hätte so was nicht nötig gehabt!!".

    Warum er erst jetzt Klagen einreicht, kann ich nur vermuten. Denke er war sich selbst nicht klar wie sein offizieller Status aussah ( selbst wenn er wirklich unschuldig war, er wusste, dass es möglich ist, ihn als er als Sündenbock zu deklarieren für das Valieva - Schlamassel), aber da er nun fest im Sattel als Arzt der Nationalmannschaft Eiskunstlauf sitzt, schlägt er zurück.

  • Wann und bei welchem Gericht hat er die Klage denn eingereicht?

    Dafür gelten Fristen.

  • In sports.ru steht nur drin:
    Die Klage wurde vom Moskauer Nikulinsky-Gericht registriert.


    Entweder Klage einreichen , wo Hajo Seppelt wohnt oder der WDR seinen Sitz hat, oder wo die Schädigung eingetreten ist = in Russland. Denke das Letztere ist der Fall. "Schutz von Ehre, Würde und geschäftlichen Ruf" macht Shvetzky geltend. Bei Fristen kann ich nicht weiterhelfen, rein gefühlsmässig von mir hat Shvetzky aber schon etwas lang gewartet.

  • Dann ist zu den Fristen natürlich schwer was zu sagen. Erstens müsste man dazu russisches Recht kennen. Zweitens kann es sein, dass die Frist erst beginnt, nachdem eine russischsprachige Übersetzung des Films ausgestrahlt wurde. Natürlich nur, falls es die gab. Da sind viele Unbekannte drin, insofern ist eine Aussage schwer.

  • Ist ja wahrscheinlich Zivilrecht und nicht Strafrecht. Im Strafrecht dürfte die Klage unter Persönlichkeitsrechtsverletzung fallen. Die Verjährung beträgt in der Regel drei Jahre, Allerdings muss der Geschädigte einen Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach dem er Kenntnis von diesem Vorfall hat, stellen, Hier dürften die Fristen bereits überschritten sein. Im Zivilrecht beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre nach dem der geschädigte Kenntnis von Tat und Täter hat. Hier hätte er also noch eineinhalb Jahre Zeit gehabt.

    In Russland können dagegen andere Fristen gelten. Da die Klage angenommen wurde, dürfte sie in Russland innerhalb der dortigen Fristen liegen.

  • Ich finde es richtig, dass er sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzt. Die Hexenjagd die Seppelt samt Medien angezettelt hat, war falsch. Kann man durchaus als Verleumdung bezeichnen.

  • Ich finde es richtig, dass er sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzt. Die Hexenjagd die Seppelt samt Medien angezettelt hat, war falsch. Kann man durchaus als Verleumdung bezeichnen.

    Ich weiß über diesen ganz Vorfall herzlich wenig und habe daher keine Meinung dazu. Nur eins ist sicher: Das Prinzip Vorverurteilung ist heute in der Presse gang und gäbe. Oft in einem Ausmaß, dass es an Verleumdung grenzt oder eine solche darstellt.

  • Ich weiß über diesen ganz Vorfall herzlich wenig und habe daher keine Meinung dazu. Nur eins ist sicher: Das Prinzip Vorverurteilung ist heute in der Presse gang und gäbe. Oft in einem Ausmaß, dass es an Verleumdung grenzt oder eine solche darstellt.

    Ganz aktuell: Kevin Spacey. Job verloren, ausgegrenzt, verleumdet und nun unschuldig.

  • Aber Dr. Shevetski hat seinen Job doch nicht verloren. Er hält doch sogar eine offizielle Position inne.

  • Aber Dr. Shevetski hat seinen Job doch nicht verloren. Er hält doch sogar eine offizielle Position inne.

    Bezieht sich das auf meinen Beitrag? Mir ging es um Wulfs Beitrag: Das Prinzip Vorverurteilung ist heute in der Presse gang und gäbe. Oft in einem Ausmaß, dass es an Verleumdung grenzt oder eine solche darstellt.

  • Diskutieren Sie mit! 12 weitere Antworten