Also in AUT hast du z.B., automatisch 4 Jahre Sperre bei einem Vergehen. Beim zweiten Mal wirst du lebenslänglich gesperrt. Ein Jahr Sperre wäre doch viel zu niedrig, da könnte man es ja fast riskieren, ob man erwischt wird. Natürlich macht es in der Praxis einen Unterschied, ob man von einer 15 jährigen Eiskunstläuferin spricht, oder von einem 22 jährigem Langläufer, der mitunter dann mit 26 genauso gut wieder mitmischen kann. Aber hier wird eben kein Unterschied gemacht.
Beiträge von Thomas
Guten Abend!