Noch zum Haftbefehl. Der ist aus meiner Sicht rechtskonform. Im deutschen Recht wird ein Haftbefehl erlassen, wenn Fluchtgefahr besteht. Das ist bei Cipres gegeben, da er seinen festen Wohnsitz in Frankreich hat und sich nur vorübergehend in den USA aufhält.
Bei Cipres käme dann noch die Verdunklungsgefahr hinzu: Verdunkelungsgefahr ist gegeben, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Beschuldigte auf Beweismittel einwirkt und so die Wahrheitsermittlung erschwert oder verhindert. Einfach ausgedrückt liegt Verdunkelungsgefahr also vor, wenn dringende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Beweise weggeschafft werden oder Zeugen beeinflusst werden. Letzteres wurde ja wahrscheinlich mit der Nötigung des Mädchens und seiner Familie gemacht.